Wir sind eine Prüfstelle!
Die regelmäßige Begutachtung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Betriebssicherheit.
Die erste Begutachtung findet 3 Jahre nach der Erstanmeldung statt, die zweite nach 2 Jahren und dann muss diese Jährlich durchgeführt werden.
Saftige Strafen drohen beim Fahren mit abgelaufenem Pickerl!
Kontaktieren Sie uns gleich um Ihren Geldbeutel zu schonen und Nerven zu sparen.